Treffen mit Herrn David Claivaz, Studiendirektor der schweizerischen Matura und des französischen Abiturs an der Lémania-Schule in Lausanne.
Zu Beginn möchte ich das Thema der offenen Stellen in der Lémania-Gruppe ansprechen, deren Gründerschule dieses Jahr ihr 100jähriges Jubiläum feiert!
"Zu ¾ handelt es sich um Lehrerposten, der restliche Viertel sind Stellen in der Verwaltung, im Management- oder Kaderbereich. Die Public Relations werden von einer externen Agentur übernommen." Die Gruppe besteht aus verschiedenen Bereichen, daher werden auch unterschiedliche Lehrerstellen angeboten: "Das Athénaeum, die BSL - Business School Lausanne, die ESM - Ecole de Management et de Communication, CEFCO und weitere sind Schulen auf Universitätsniveau, die Sekundarstufen I und II beschränken sich auf die Altersklasse 12-18 Jahre sowie auf die Berufsbildung für zukünftige Fachleute."
Man kann sich fragen, weshalb diese Ausbildungen mindestens zwei Arten von Lehrern zulassen. Einerseits handelt es sich um Lehrer, die Informationen theoretischer Art vermitteln sollen (auf Universitäts- oder Sekundarniveau) und andererseits um Praktiker für den Bereich der Berufsbildung (Handel, Sprachen, eidg. Fähigkeitszeugnis).
In Bezug auf die Pädagogische Hochschule gibt es hier eine Gelegenheit, die die neuen Bewerber für Lehrerposten packen müssen. Die Pädagogische Hochschule ist für Privatschulen nicht zwingend erforderlich. Sie bildet Personen aus, "die sich im öffentlichen Schulwesen, aber nicht unbedingt in privaten Schulen entfalten können. Die Erwartungen und Bedürfnisse beider Systeme sind in der Tat unterschiedlich." Für Herrn Claivaz ist die geforderte Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule im öffentlichen Schulsystem manchmal eine Gelegenheit für potentielle Bewerber, die ein sehr gutes Profil vorweisen können, diese zwingende Ausbildung aber nicht ablegen wollen, um in öffentlichen Schulen unterrichten zu können.
Eine andere Problematik würde mich interessieren: das eidg. Fähigkeitszeugnis
Mit der Vielzahl an Spezialisierungen, Titeln, AEquivalenzen, Bescheinigungen, die es auf dem Markt gibt, muss man heute über ein Papier verfügen, welches seine Fähigkeiten bestätigt, um anerkannt zu sein. Dieses Papier spiegelt nicht immer den Wert der Person wider, es ist aber unumgänglich. Was muss man unternehmen, wenn man schon ein paar Jahre Berufserfahrung hat, aber gerne den Beruf wechseln möchte?
Der klassische Weg wäre, noch einmal eine komplette Berufslehre im gewählten Bereich zu absolvieren. Das Wallis ist in dieser Hinsicht einen Schritt weiter und bietet eine andere Lösung: das eidg. Fähigkeitszeugnis durch Anerkennung der Bildungsleistungen. Diese Neuerung entstand aus dem Willen, eine erfahrene Person, die ihrem Lebenslauf eine weitere Fähigkeit hinzufügen will, nicht zu verlieren. Um dieses System etwas besser zu verstehen, habe ich Herrn Claivaz dazu befragt, denn die Lémania-Schule bietet diese Alternative im Bereich der kaufmännischen Ausbildungen an. "Es geht darum, die Fähigkeiten und das Wissen einer Person anzuerkennen, ausgedrückt als Erfahrungsschatz. Dazu ist eine praktische Erfahrung von mindestens fünf Jahren notwendig, und der gewählte Beruf muss in Zusammenhang mit derselben Branche stehen. Der Arbeiter belegt Kurse, um so das Wissen zu ergänzen, das ihm für seinen neuen Beruf noch fehlt."
Wie schon in meinem letzten Gespräch wollte ich erneut wissen, was in den Augen eines Studiendirektors einen guten Lebenslauf ausmacht.
Für Herrn Claivaz gehört zu einem guten Lebenslauf logischerweise ein Bewerbungsschreiben. Dieses Schreiben soll nicht nur eine Pflichtübung für die Unterlagen sein sondern erklären, weshalb man sich um die Stelle bewirbt. Der Leitfaden des Bewerbungsschreibens, dessen Inhalt und der Lebenslauf müssen in Zusammenhang stehen. Die verschiedenen Elemente der Bewerbungsunterlagen sollen nach einer möglichst klaren Logik zusammengestellt werden, damit der Arbeitgeber sich ein Bild über die Eignung in Bezug auf seine Bedürfnisse machen kann. Bescheinigungen, Belege und andere Anlagen sind nur unnötiges Volumen, sofern sie der Bewerbung keine Zusatzinformationen liefern.
Wenn man einen Lebenslauf in verschiedenen Präsentationsmöglichkeiten betrachtet, müssen vier Elemente daraus hervorstechen: Sprachkenntnisse, Ausbildung, Erfahrung und Hobbies.
Sprachkenntnisse: Der Bewerber sollte seine Sprachkenntnisse gemäss der europäischen Skala darstellen (A1,A2,B1,B2,C1,C2). Aufenthaltsbestätigungen und andere Diplome sind für eine erste Kontaktaufnahme überflüssig.
Ausbildung: Für einen Schweizerist es nicht nötig, die Zeit vor der Matura im Fall einer Universitätsbildung und vor der Orientierungsstufe (oder Kollegium, je nach Kanton) im Fall eines Lehrlings, anzugeben. Die Angabe des gesamten schulischen Werdegangs ist hingegen von Vorteil für einen Ausländer! Dies zeigt sein Anpassungsvermögen an ein Land, an ein Studium oder eine Arbeit.
Erfahrung: Der Bewerber sollte mehr Kreativität an den Tag legen. Das Ziel dieser Rubrik ist es, sein Wissen anzupreisen. Man sollte sie daher in zwei getrennte Gebiete aufteilen:
"Eine chronologische Auflistung, wie gewohnt, wo die berufliche Laufbahn in einigen Worten erklärt wird, und ein ausführlicherer Teil mit Berufserfahrungen, die besonders auf die ausgeschriebene Stelle zutreffen (das gilt für jeden Berufszweig, Anm. d. Red.)".
Hobbies: Sie sind wichtig, besonders wenn sie einen direkten Bezug zu der gesuchten Stelle haben.
Der letzte Punkt drehte sich um die aktuelle Problematik des Arbeitszeugnisses. In letzter Zeit wurden in mehreren Zeitungen Zweifel über die Nützlichkeit und die Aussagekraft der Arbeitszeugnisse aufgeworfen.
Die Arbeitszeugnisse sind an und für sich ein Beweis, ein Bericht vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer. Sie sind jedoch nicht von grossem Nutzen, wenn sie nicht individuell gestaltet werden. Aber auch in diesem Fall handelt es sich für Herrn Claivaz nicht um einen entscheidenden Faktor. Bei seinem Austritt aus der Firma, sei er gewollt oder nicht, soll der Arbeitnehmer den Inhalt seines Arbeitszeugnisses beachten. "Auf die Angabe negativer Punkte (es sei denn, sie könnten einem anderen Unternehmen schädlich sein, Anm. d. Red.) muss zu Gunsten einer gezielten und positiven Einschätzung der Arbeit, der Fähigkeiten und der Stärken des Arbeitnehmers verzichtet werden."
Raphael Sola
traduction: Cécile Jacq